4. Zusammenfassung

Posted on September 3rd, 2010 September 3rd, 2010 by admin

Ziel des beschriebenen Lösungsansatzes ist die Bereitstellung von elektronischen Arbeitsmitteln für die Justiz, die den speziellen Anforderungen gerecht und von den Anwendern gerne genutzt werden. Sie bieten nicht nur Vorteile zur Arbeitsweise in der Papierwelt, sondern beschleunigen die Verbreitung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Kommunikation in der Rechtspflege. So ist insbesondere denkbar, die elektronischen Dokumente und Akten den Parteien – beispielsweise über ein Webportal – zum Zwecke der Zustellung, der Akteneinsicht oder für die mündliche Verhandlung zur Verfügung zu stellen.

Grundlage des Lösungsansatzes ist eine Gesamtarchitektur, die die Integration von Informationen und Funktionalitäten aus verschiedenen Softwarekomponenten in eine einzige Benutzeroberfläche erlaubt. Hierfür kann auf Portallösungen oder ECMS-Lösungen zurückgegriffen werden. Für die verschiedenen Rollen in den verschiedenen Gerichtszweigen (Richter, Staatsanwälte, Geschäftsstelle, Rechtspfleger, …) sollten jeweils eigene Benutzeroberflächen zur Verfügung gestellt werden.

Das hier dargestellte Modell für die Benutzeroberfläche des Richterarbeitsplatzes reduziert die Präsentation der Informationen und die Bereitstellung von Funktionalitäten für das Erfassen und Strukturieren von Posteingängen, Akten und Akteninhalten auf das Wesentliche. Dies mag auf den ersten Blick ungewöhnlich und fast zu simpel wirken. Hintergedanke des Ansatzes ist jedoch, nur die Informationen und Funktionalitäten, die in ca. 80 % der anfallenden Aufgaben benötigt werden, auch bereitzustellen. Fast alle Posteingänge und Akten können mit diesen Werkzeugen effizient und situationsgerecht erfasst und strukturiert werden. Die besonderen Erfordernisse, die sich aus der Richtertätigkeit ergeben, stehen im Vordergrund. Sollten in Sonderfällen Informationen oder Werkzeuge fehlen, kann der Richter Unterstützung durch die Geschäftsstelle erhalten. So ist beispielsweise denkbar, dass der Richter doch eine beliebige Akte, deren Beteiligte oder Aktenzeichen ihm nicht gegenwärtig sind, benötigt. Hier kann die Geschäftsstelle, die in ihrer Benutzeroberfläche eine Auflistung sämtlicher Akten generieren kann, aushelfen. Denkbar ist auch, dass über einen einzigen weiteren Button „Werkzeugkiste“ weitere Funktionalitäten in einem Drop-Down-Menü bereitgestellt werden.

Letztlich muss es selbstverständlich jedem einzelnen Benutzer möglich sein, weitere Funktionalitäten oder Informationen, die Art der Darstellung und das – in seiner Auswirkung auf die Motivation der Anwender nicht zu unterschätzende – grundsätzliche Design der Oberfläche durch Einstellungen anzupassen.

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One Response to “4. Zusammenfassung”

  1. Sehr interessante Ansätze!

    Ich glaube aber, das grundsätzliche Problem sind die Bildschirme.

    Erst wenn das elektronische Papier solche Eigenschaften wie Papier aufweist und man in einem Aktendeckel ca. 250 Blatt elektronisches Papier ständig mit dem jeweiligen Akteninhalt laden kann, wird sich die elektronische Akte durchsetzen. Dann könnte man wie in einer Papierakte lesen, blättern, Anmerkungen anbringen und gleichzeitig die Vorteile einer elektronischen Akte wie strukturierte Zusammenstellung, Recherche usw. nutzen.

    PS.
    Das Eingabefenster für den Kommentar ist etwas klein geraten.

    Kegel, Matthias on 09.07.10 ()

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