3.1. Die Akte
September 3rd, 2010 by adminIn der Papierwelt blätterte er durch die ausgewählte Akte und erkennt den Sachstand an dem neu eingegangenen Schriftsatz. Auch an seinem elektronischen Schreibtisch muss er Zugang zum eingegangenen Schriftsatz einerseits und zu den in der Akte befindlichen Schriftstücken andererseits erhalten. Dies kann mit nur einem Mausklick auf ein Dokument im Posteingang realisiert werden: Die Akte öffnet sich am Bildschirm und gleichzeitig wird das aktuelle Dokument an einem zweiten Bildschirm oder einem speziellen Lesegerät, wie z.B. einem E-Reader, geöffnet. Durch die Arbeit mit zwei Bildschirmen kann der Richter sowohl den Akteinhalt komfortabel erfassen als auch in einzelnen Dokumenten lesen, ohne von einer Anwendung in die andere „klicken“ zu müssen.
Zur Erfassung des Akteninhaltes sollten die Akte und der Aktendeckel dargestellt und eine Möglichkeit zur Erstellung eines Aktenauszuges bereitgestellt werden.
Elektronische Akten in der Justiz
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